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Eine Immobilienbewertung die online erstellt wird, kann natürlich kein plausibles Gutachten ersetzen, auf das sie sich bei wichtigen Kauf- oder Verkaufsverhandlungen stützen können.

Warum nicht?
Jede Immobilie ist einzigartig:

Wertsteigernde Eigenschaften (Modernisierungsgrad, Ausstattung) oder wertmindernde Eigenschaften (z.B. Bauschäden oder Baumängel, Grundbuchbelastungen, Baulasten oder sonstige Beschränkungen) können bei einer Onlinebewertung nicht berücksichtigt werden.

Und natürlich ist die Lage der Immobilie für die Bewertung entscheidend.
Der Grundstücksmarkt von München oder Hamburg ist nun mal nicht mit dem Grundstücksmarkt einer Kleinstadt beispielsweise in Sachsen vergleichbar.

Daher kann eine Onlinebewertung auch nicht zur groben Orientierung dienen!
Was ist eine Online (Internet) Immobilienbewertung?

Sie berechnen selbst, mit dem Programm des Anbieters, mit Ihren Angaben den Wert der Immobilie.

Das Programm des Anbieters sucht aus einer Datenbank Vergleichswerte zu Ihren Angaben in der Region. 

Der gefundene Wert ist ein Vergleichswert der Ihnen als € Wert angezeigt wird. Es ist kein Verkehrswert = (Marktwert). 

Eine Online Immobilienbewertung berücksichtigt nicht die nachstehenden Punkte 1-12.



1) Keine Bodenwertermittlung
2) Keine Grundbucheinsicht
3) Keine Auskunft über das Baulastenverzeichnis
4) Keine Auskunft über noch offene Erschließungsbeiträge
5) Keine Auskunft über Anliegerkosten, bezahlt oder noch offen?
6) Keine Auskunft aus dem Altlastenkataster
7) Keine Ertragswertermittlung einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses
8) Keine Wohnflächenüberprüfung
9) Keine Abfrage über die Hausverwaltung bezüglich Rücklagen und Reparaturstau
10) Keine Ortsbesichtigung
11) Keine Immobilienbesichtigung
12) Keine Haftung für die Wertindikation




Was unterscheidet eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen (Gutachter) von einer
Online-Immobilienbewertung?

Ein Sachverständiger (Gutachter) hat eine Qualifikation. *1)

Ein Sachverständiger (Gutachter) erstellt sein Gutachten nach den vorgegeben Richtlinien 
im BauGB *2) und nach den Sachwertrichtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.

Das Ergebnis einer Immobilienbewertung ist der Verkehrswert = (Marktwert).


Ein Sachverständiger (Gutachter) muss u. a. bei der Erstellung einer Immobilienbewertung die nachstehenden Punkte 1-12 berücksichtigen.

1) Eine Bodenwertermittlung
2) Eine Grundbucheinsicht
3) Eine Auskunft über das Baulastenverzeichnis
4) Eine Auskunft über noch offene Erschließungsbeiträge
5) Eine Auskunft über Anliegerkosten, bezahlt oder noch offen?
6) Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster
7) Eine Ertragswertermittlung von vermieteten Wohnungen oder eines Hauses
8) Eine Wohnflächenüberprüfung
9) Eine Abfrage über die Hausverwaltung bezüglich Rücklagen und Reparaturstau
10) Eine Ortsbesichtigung
11) Eine Immobilienbesichtigung
12) Eine Haftung für das erstellte Gutachten




*1) Qualifikation = Befähigungsnachweis
*2) BauGB = Baugesetzbuch
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