Was unterscheidet eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen (Gutachter) von einerOnline-Immobilienbewertung?
Ein Sachverständiger (Gutachter) hat eine Qualifikation. *1)
Ein Sachverständiger (Gutachter) erstellt sein Gutachten nach den vorgegeben Richtlinien
im BauGB *2) und nach den Sachwertrichtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.
Das Ergebnis einer Immobilienbewertung ist der Verkehrswert
= (Marktwert).
Ein Sachverständiger (Gutachter) muss u. a. bei der Erstellung einer Immobilienbewertung die nachstehenden Punkte 1-12 berücksichtigen.
1) Eine Bodenwertermittlung
2) Eine Grundbucheinsicht
3) Eine Auskunft über das Baulastenverzeichnis
4) Eine Auskunft über noch offene Erschließungsbeiträge
5) Eine Auskunft über Anliegerkosten, bezahlt oder noch offen?
6) Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster
7) Eine Ertragswertermittlung von vermieteten Wohnungen oder eines Hauses
8) Eine Wohnflächenüberprüfung
9) Eine Abfrage über die Hausverwaltung bezüglich Rücklagen und Reparaturstau
10) Eine Ortsbesichtigung
11) Eine Immobilienbesichtigung
12) Eine Haftung für das erstellte Gutachten
*1) Qualifikation = Befähigungsnachweis
*2) BauGB = Baugesetzbuch