EU-Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
In bestimmten Fachgebieten werden von verschiedenen Zertifizierungsstellen Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 angeboten.
Hier erfolgt ebenfalls eine Prüfung von bereits erstellten Gutachten, sowie eine schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung. Die Zertifizierung erfolgt meist für die Dauer von 5 Jahren, danach ist eine Rezertifizierung durch erneuten Nachweis der Sachkunde erforderlich. Nach erfolgreich durchgeführter Zertifizierungsprüfung erhält der Sachverständige eine Zertifizierungsurkunde und kann damit seine besondere Sachkunde belegen. Die zertifizierten Sachverständigen sind ebenfalls einem besonderen Pflichtenkatalog für Sachverständige unterworfen und werden hier überprüft. Im Zuge einer weiteren Umsetzung der EU-Richtlinien könnte zukünftig die Zertifizierung von Sachverständigen eine größere Bedeutung gewinnen, da eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in anderen EU-Ländern nicht stattfindet.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es nur in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist § 36 der Gewerbeordnung bzw. § 91 der Handwerksordnung. Die öffentliche Bestellung attestiert dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist und dies gegenüber einer öffentlichen Bestellungskörperschaft nachgewiesen hat. Bestellungskörperschaft kann je nach Sachgebiet eine Industrie- und Handelskammer sein oder eine Handwerkskammer, Architektenoder Ingenieurkammer. Bei der öffentlichen Bestellung findet eine Eignungsprüfung sowie eine umfassende schriftliche wie mündliche Sachkundeprüfung statt. Regelmäßig sind auch bereits selbständig erstattete Gutachten einzureichen. Aufgaben und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der MusterSachverständigenordnung des DIHK niedergelegt. Die Einhaltung wird überprüft. Alle 5 Jahre muss erneut das Vorliegen der besonderen Sachkunde und persönlichen Integrität nachgewiesen werden. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erhält bei seiner Bestellung einen Sachverständigenausweis, die Bestellungsurkunde und einen Rundstempel. Die deutschen Gerichte sind gehalten Sachverständigenaufträge bevorzugt an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu vergeben.
VERÖFFENTLICHUNG ÜBER GLEICHSTELLUNG DER SACHVERSTÄNDIGEN
Rechtliche Gleichstellung der ö.b.u.v. und der gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
Im deutschsprachigen Raum ist zu wenig bekannt, dass es eine gesetzlich verankerte Gleichstellung von Sachverständigen gibt. Viele europäische Normen und Richtlinien stehen zwar im Fokus der Aufmerksamkeit, nur im Bereich des Deutschen Sachverständigenwesens wird die gültige Gesetzgebung Europas noch nicht genügend realisiert.
Daher bringen wir an dieser Stelle den Abdruck einer Mitteilung des European Committee for Quality Assurance (EUC):
Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Umsetzungsrichtlinie: Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht [BGBL. 12009 S. 20911] und dem Streichen von Hinweisen auf die öffentliche Bestellung in einigen Gesetzen [zum Beispiel BewG, lnvG, PfandBGI] hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln. Damit hat sich die EU explizit gegen die Übernahme des Deutschen Modells "öffentliche Bestellung" und für einen freien Markt entschieden. Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der Kammern bei der Zulassung von Sachverständigen endgültig gebrochen. Damit ist einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen gegeben.
In Fachkreisen rechnet man damit, dass die Beauftragung von zertifizierten Sachverständigen (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) in Zukunft weiter zunimmt Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen [DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.
Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig nachweisen.
Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort seine Sachkunde nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten durch Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.